Wie Betriebe Beschäftigte vor einem Absturz von Gerüsten schützen müssen, steht in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121. Die Neufassung dieser Regel sorgt seit geraumer Zeit für Aufruhr in der Gerüstbaubranche. Warum Bundesverband und Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk in dem überarbeiteten Regelwerk keine optimale Unfallprävention sehen und wie sie auf den Informationsbedarf der Mitglieds-betriebe reagieren, darüber sprachen Geschäftsführerin Sabrina Luther und Präsident Marcus Nachbauer mit ABZ-Chefredakteur Robert Bachmann.
Ich habe schon viel gesagt, aber letztendlich war es dann doch recht wenig.
Zahnpasta kann vielen Gerüsten helfen
Die Neufassung der TRBS 2121 setzt verstärkt auf technische Lösungen. Um diese Technik zu erwerben, müssen Betriebe erhebliche Investitionen tätigen. Je nach Unternehmensgröße kann das ein Millionenbetrag sein. Das verunsichert viele Betriebe und lässt sich vor allem auch nicht von heute auf morgen umsetzen. Auf der bauma gab es sicherlich schon einige interessante Ideen zu sehen. Hier gilt es aber noch zu klären, wie praxistauglich diese wirklich sind und was sie letztlich kosten. (Link-Gerüstbau)
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15.11.2019Karlsson des Daches
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